Rücknahme einer Prüfungsannullierung (Bayern)

Während einer Online-Klausur im Studiengang VWL war es zu einer Verbindungsstörung gekommen, woraufhin die Klausurprüfung unseres Mandanten im Nachhinein annulliert wurde. Mit ihrem Schreiben an die Hochschule erreichte Frau RAin Wiederhold, dass die Annullierung zurückgenommen wurde und unser Mandant seine reguläre Note erhielt.