Suspendierung von Feuerwehrchef rechtswidrig?

Nach einem Brandeinsatz wurde dem Chef einer Berufsfeuerwehr die Ausübung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt, weil er sich während und nach dem Brand gegenüber Mitarbeitern nicht korrekt verhalten habe.

Gegen die Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte wandte sich der Feuerwehrchef an das zuständige Verwaltungsgericht. Dieses sah die Untersagung als rechtswidrig an, da keine „zwingenden dienstlichen Gründe“ vorlägen. Dem Dienstherrn sei zumutbar, die Dienstgeschäfte durch den Beamten fortsetzen zu lassen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtfertigten die Vorwürfe nach Art und Schwere keine solche Untersagung; außerdem sei die Aufgabenerfüllung der Verwaltung durch die vorerst weitere Amtsführung nicht objektiv gefährdet. Darüber hinaus stünde die Untersagung außer Verhältnis zum vorgeworfenen Fehlverhalten.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das zuständige Oberverwaltungsgericht zu.

Fundstelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 01.03.2018, Az. 2 L 2483/17