Täuschungsvorwurf fallengelassen in fünf Fällen (Nordrhein-Westfalen)

Eine Gruppe Studierender sah sich nach einer Klausur mit einem Täuschungsvorwurf seitens der Hochschule konfrontiert, wodurch die Prüfung als nicht bestanden bewertet wurde. Frau RAin konnte erreichen, dass der Täuschungsvorwurf fallengelassen und die Klausuren regulär bewertet wurden.