Unfallversicherung für Schüler bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten

Wenn Schüler nach Unterrichtsschluss schulisch initiierte Gruppenarbeiten erledigen, sind sie nach Auffassung des Bundessozialgerichts auch dann unfallversichert, wenn sie sich dabei außerhalb des Schulgeländes bewegen.

Im konkreten Fall sollten Schüler einer Realschule im Fach Musik in Kleingruppen Werbeclips herstellen. Den Schülern wurde gestattet, den Werbeclip auch außerhalb des Schulunterrichts im privaten Bereich zu drehen. Davon machte etwa die Hälfte der Schüler Gebrauch. Bei einer Kleingruppe verletzte sich ein Schüler erheblich auf dem Rückweg nach Hause.

Das Bundessozialgericht hielt zwar an seiner Rechtsprechung fest, wonach kein Versicherungsschutz besteht, wenn Schüler lediglich „Hausaufgaben“ im Selbststudium zu Hause erledigen. Allerdings sind nach Auffassung des Gerichts nicht bloße „Hausaufgaben“ anzufertigen, wenn Lehrkräfte aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Schülergruppen zusammenstellen, welche außerhalb der Schule selbstorganisiert Aufgaben lösen sollen. In diesem Fall setzt sich der Schulbesuch in der Gruppe fort.

Fundstelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2018 – Az.: B 2 U 8/16 R