Verhinderung der Exmatrikulation bzgl. Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Baden-Württemberg)

Unser Mandant sollte aufgrund schwacher Leistungen nicht für eine Wiederholungsprüfung in seinem Studiengang Betriebswirtschaftslehre zugelassen werden. Er hätte somit den Anspruch auf ein Weiterstudium verloren und wäre exmatrikuliert worden. Allerdings war nicht in Betracht gezogen worden, dass durch die Corona-Schutzverordnung sich die Bedingungen für Studierende zu einem Teil erleichtert hatten, sodass etwa Freiversuche bei Prüfungen eingeführt worden waren. Auch die Vorlage einer Krankmeldung am Tag der Prüfung war nicht mehr zwingend notwendig. Zudem hatte unser Mandant aufgrund der Pandemie eine persönliche Krise zu überwinden. Frau RA Wiederhold erreichte mit ihrer Widerspruchsbegründung, dass unser Mandant eine weitere Wiederholungsprüfung in seinem Studienfach erhielt und sein Studium fortsetzen kann.