Anerkennung einer Prüfung bzgl. Bachelorstudiengang Sportwissenschaft (Sachsen)

Unser Mandant wollte eine Prüfungsleistung für ein Modul anerkannt bekommen, die er in einem ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule erbracht hatte. Dies wurde ihm an der neuen Hochschule auch zunächst zugesagt. Bei der Bildung der Gesamtnote des Moduls wurde die Note der besagten Prüfung jedoch nicht mit einbezogen, da es unser Mandant trotz vorherigem Hinweis versäumt hatte, seine Klausur noch einmal entsprechend zu kennzeichnen. Dies führte zum Nichtbestehen des Moduls. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass der Bescheid über das Nichtbestehen zurückgenommen wurde. Die entsprechende Prüfungsleistung wurde in die Modulbewertung einbezogen und unser Mandant hatte das Modul bestanden.