Umwandlung einer Stiftung ohne Stifterwillen?

Eine Stiftung mit dem Zweck, den Behindertenclubs der Stadt eine jährliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, sollte etliche Jahre nach dem Tod des Stifters von einer „Ewigkeitsstiftung“ in eine „Verbrauchsstiftung“ umgewandelt werden. Der Testamentsvollstrecker stellte, nachdem auch die Tochter des Stifters verstorben war, bei der Stiftungsbehörde den Antrag mit der Begründung, die ca. 180.000 Euro des Stiftungsvermögens würden bei der gegenwärtigen schwachen Ertragslage am Kapitalmarkt nicht ausreichen, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Es entspreche dem mutmaßlichen Willen des Stifters, eine Verbrauchsstiftung – die auf bestimmte Zeit errichtet ist und deren Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht werden soll – zu errichten.  Weiterlesen

Geschlossener Immobilienfonds als Teil eines Stiftungsvermögens

In einer stiftungsrechtlichen Auseinandersetzung über geschlossene Immobilienfonds als Teil eines Stiftungsvermögens entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass eine Empfehlung eines Anlageberaters bezüglich eines geschlossenen Immobilienfonds als Teil eines Stiftungsvermögens nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur anlegergerechten Beratung darstellt.

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Abberufung eines Vorstandsmitglieds

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einer stiftungsrechtlichen Streitigkeit, dass ein Vorstandsmitglied einer rechtsfähigen Stiftung nicht frei aus einfachen Sachgründen abberufen werden kann, sofern die Stiftungssatzung dies nicht vorsieht.

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Stellvertretung bei Beschlussfassung

Vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht stritten die Beteiligten insbesondere über die Wirksamkeit von Satzungsänderungen einer Stiftung.

Zuständig für Satzungsänderungen war laut Satzung der Stiftungsvorstand.

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