Sonntagsarbeit zur Vermeidung von Einbußen im Online-Versandhandel
Die Tochtergesellschaft eines Online-Versandhandels ist mit der Ausführung auf der Website eingehender Bestellungen betraut. Am Dritten und Vierten Adventssonntag 2015 ist ihr zur Vermeidung von circa 500.000 unbearbeiteten Bestellungen bis Weihnachten die Beschäftigung von 800 Arbeitnehmern bewilligt worden. Laut § 13 ArbZG können Arbeitnehmer auch dann an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr beschäftigt werden, wenn dies unter besonderen Verhältnissen erforderlich ist, um unverhältnismäßige Schäden zu vermeiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Einsetzen der 800 Arbeitnehmer rechtswidrig gewesen ist. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bestehen besondere Verhältnisse nur in vorübergehenden Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben.
Im Fall des Online-Versandhandels resultierte die Ursache für die Sonntagsarbeit jedoch aus den Lieferengpässen durch eine innerbetrieblich eingeführte Zusage, nach welcher Bestellungen am Tag der Lieferung kostenlos erfolgen sollten. Die Bewilligung der 800 Arbeitnehmer konnte daher nicht durch außerbetriebliche Umstände gerechtfertigt werden.
Fundstelle Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 27.01.2021 – 8 C 3.20