Widerruf eines Zuwendungsbescheids verfristet?
Die Frage, wann die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides zu laufen beginnt, war Teil eines gerichtlichen Verfahrens mit folgendem Sachverhalt:
Eine Unternehmerin betrieb zwei Beherbungsbetriebe, die durch das Elbehochwasser im August 2002 stark beschädigt worden waren. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bewilligte ihr zur Beseitigung der Schäden mehrere Subventionen im Zeitraum von November 2002 bis Juni 2003. Die im Jahr 2005 bei der SAB vorgelegten Verwendungsnachweise wurden allerdings nach abschließender Prüfung 2007 teilweise beanstandet. Nach Anhörung der Unternehmerin gewährte die SAB ihr in einem Erörterungstermin im Juli 2008 die Möglichkeit, bis zum 01.09.2008 eine ergänzende Bescheinigung ihres Steuerberaters vorzulegen. Davon machte die Unternehmerin jedoch keinen Gebrauch. Ende September 2010 verlangte die SAB von der Unternehmerin eine Erstattung zzgl. Zinsen. Weiterlesen