Sind Kopfnoten auf dem Bewerbungszeugnis verfassungsgemäß?

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Rahmen des Eilverfahrens (SächsOVG, Urteil vom 30.04.2019, Az.: 2 B 442/18) die Kopfnoten in Schulzeugnissen für zulässig erachtet hatte – jedoch mit dem Hinweis, dass wesentliche Dinge erst im Klageverfahren geklärt werden können –, hat nun das Verwaltungsgericht Dresden sein ursprüngliches Urteil (VG Dresden, Urteil vom 20.11.2018, Az.: 5 L 607/18) im Hauptsacheverfahren bestätigt: Kopfnoten seien in Abschlusszeugnissen unzulässig, sofern der Gesetzgeber nicht eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat. Diese gebe es jedoch bislang nicht.

Gegen die in Sachsen gängige Praxis der Kopfnotenverteilung auf Zeugnissen hatte ein Schüler einer zehnten Klasse geklagt, weil er sich mit dem Zeugnis der neunten Klasse um einen Ausbildungsplatz bewerben wollte und seine Chancen aufgrund der Kopfnoten (Betragen 3, Mitarbeit 3, Fleiß 3, Ordnung 2) geschmälert sah.

Gegen das Urteil des VG Dresden wird wiederum die Berufung durch den Freistaat Sachsen erwartet, der an der Benotung festhalten will.

Fundstelle: VG Dresden, Urteil vom 05.09.2019 – Az.: 5 K 1561/18

 

 

 

 

Kostenerstattung Schulfahrt durch fehlende Verpflichtungserklärung

Mehrere Eltern hatten die Kosten von Schulfahrten bzw. Exkursionen im Rahmen des Unterrichts nur unter dem Vorbehalt übernommen, dass der Schulträger letztlich dafür aufkommt. Nachdem der Schulträger einer öffentlichen Schule dies verweigert hatte, klagten die Eltern vor Gericht. Weiterlesen

Fehlerhafte Beschulung – Haftung des Landes?

Nach seinem Umzug von Bayern nach Nordrhein-Westfalen war ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an seiner neuen Schule nicht mehr, wie gesetzlich vorgeschrieben, jedes Jahr neu begutachtet worden. So wurde der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ weitergeführt bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres des Schülers, obwohl die Voraussetzungen nicht (mehr) gegeben waren.  Weiterlesen

Muss Landkreis Kosten für Gebärdendolmetscher an Schule übernehmen?

Eine Schülerin, die eine Schule für Hörgeschädigte besucht, beantragte beim Landkreis Chemnitz als zuständigem Sozialträger die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher. Dem Unterricht könne sie nicht in ausreichendem Maß folgen, da die Lehrinnen und Lehrer nur über Grundkenntnisse in Gebärdensprache verfügen. Der Landkreis lehnte ab mit der Begründung, dass die Lehrkräfte an einer Schule für Hörgeschädigte über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse in Gebärdensprache verfügen müssten.

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Unfallversicherung für Schüler bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten

Wenn Schüler nach Unterrichtsschluss schulisch initiierte Gruppenarbeiten erledigen, sind sie nach Auffassung des Bundessozialgerichts auch dann unfallversichert, wenn sie sich dabei außerhalb des Schulgeländes bewegen.

Im konkreten Fall sollten Schüler einer Realschule im Fach Musik in Kleingruppen Werbeclips herstellen. Den Schülern wurde gestattet, den Werbeclip auch außerhalb des Schulunterrichts im privaten Bereich zu drehen. Davon machte etwa die Hälfte der Schüler Gebrauch. Bei einer Kleingruppe verletzte sich ein Schüler erheblich auf dem Rückweg nach Hause.

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Ausnahme von Sprengelpflicht

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht gab einem Schüler und seinen Eltern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes recht, wonach der Schüler aufgrund einer Erkrankung sowie einer akuten Belastungsreaktion bei hochsensitiver Persönlichkeit ausnahmsweise außerhalb des an sich für ihn zuständigen Grundschulbezirks beschult werden durfte.

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Wechsel von Hauptschulbildungsgang in Realschulbildungsgang

Das Verwaltungsgericht Dresden ordnete im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes an, dass eine Schülerin vorläufig, längstens bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung, im Realschulbildungsgang der Oberschule zu unterrichten ist – anstelle im Hauptschulbildungsgang.

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Zugang zur Wunschschule

In einem Verfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht stritten die Beteiligten über den Zugang zu einer Wunschschule (Gymnasium).

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