Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung / Beförderung im Beurteilungszeitraum
In einem aktuellen Urteil weist das Bundesverwaltungsgerichts darauf hin, dass (1) wesentliche Abweichungen bei der Leistungsbewertung von Regelbeurteilungen begründet sein müssen. Wenn (2) der Beamte während des Beurteilungszeitraums befördert worden war, so bezieht sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung. Die zuvor erbrachten Leistungen dürfen nicht am Maßstab des Beförderungsamtes gemessen werden, der Zeitraum vor der Beförderung fließt also nicht in die Leistungsbewertung und die Gesamtnote ein. Zur Vermeidung von Beurteilungslücken ist dieser Zeitraum aber zu berücksichtigen.
Hier gibt das BVerwG seine frühere Rechtsprechung vom 26.08.1993 (2 C 37/91) auf, wonach sämtliche vom Beamten erbrachten Leistungen im gesamten Zeitraum einer Beurteilungsperiode am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen waren. Eine Ausnahme bleibt indes die Erprobung, bei der die praktische Bewährung des Beamten auf dem höherwertigen Dienstposten festgestellt werden soll. Weiterlesen