Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung ergibt. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass über ein geeignetes Zeiterfassungssystem die Arbeitszeit tatsächlich erfasst wird, in dem Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden. Die bloße Notiz der Gesamtarbeits- und Pausenzeit reicht hierfür nicht aus. […]