Maluspunkte führen zur Neubewertung einer Prüfung

Vor allem Bewertungsfehler bei einer schriftlichen Prüfung führten dazu, dass unser Mandant die Prüfung nicht bestanden hatte und gegen den entsprechenden Bescheid in Widerspruch ging. Frau RAin Wiederhold führte in ihrem Schreiben u.a. aus, dass es im vorliegenden Fall zu einer rechtswidrigen Vergabe von Malus-Punkten gekommen war, indem falsche oder fehlende Antworten mit Punktabzug versehen wurden. Die Prüfung wurde daraufhin neu und mit bestanden bewertet.

 

Prüfungswiederholung bzgl. Diplomstudiengang

Unser Mandant hatte eine Teilprüfung in einem Diplomstudiengang nicht bestanden und sah sich dabei gegenüber anderen Prüflingen benachteiligt. Tatsächlich hatten sich die Prüfungsaufgaben hinsichtlich ihrer Schwierigkeit deutlich vom vorherigen Jahrgang unterschieden. Auch aufgrund von Verfahrensfehlern, auf die Frau RAin Wiederhold unter anderem in ihrem Schreiben hinwies, erhielt unser Mandant eine weitere Wiederholungschance.

Neubewertung bzgl. Diplomprüfung Studiengang Maschinenbau (Sachsen)

Per Bescheid wurde unserem Mandanten mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Ergebnisse in einem Modul des Diplomstudiengangs Maschinenbau die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden habe. Konkret ging es um eine einzelne nicht bestandene Prüfung von insgesamt drei Prüfungen innerhalb eines Moduls, wobei unser Mandant in den anderen beiden Prüfungen sogar gute Ergebnisse erzielt hatte. Mit dem anwaltlichen Schreiben, in dem auf mögliche Bewertungs- und diverse Verfahrensfehler (u.a. fehlerhafte Gestaltung der Prüfungsarbeit, Fehler bei den Hilfsmitteln) verwiesen wurde, konnte bereits im Überdenkungsverfahren eine Neubewertung der betreffenden Prüfung erreicht werden. Die Prüfung wurde nunmehr mit bestanden bewertet, was sich auch positiv auf die Durchschnittsnote für das gesamte Modul auswirkte. Die Diplomprüfung war somit erfolgreich absolviert und unser Mandant hatte nicht Jahre umsonst studiert.

Wiederholungsprüfung bzgl. Bachelorstudiengang Maschinenbau (Bayern)

Unsere Mandantin hatte eine Teilprüfung im Rahmen ihres Bachelorstudiums Maschinenbau endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold erreichte unter Verweis auf u.a. diverse Verfahrensfehler (z.B. fehlerhafter Aufbau der Prüfungsarbeit), dass unsere Mandantin die Prüfung erneut wiederholen durfte.

Wiederholung der Kenntnisprüfung nach Bundesärzteordnung (Thüringen)

Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Kenntnisprüfung nach der Bundesärzteordnung sollte die zuvor erteilte Berufserlaubnis unserer Mandantin zurückgenommen werden. Neben verfahrensrechtlichen Unstimmigkeiten waren es auch Bewertungsfehler, auf die Frau RAin Wiederhold in ihrem Schreiben hinwies, was dazu führte, dass unsere Mandantin einen weiteren Wiederholungsversuch zugestanden bekam.

Staatlich anerkannte Ausbildung Sicherheitsschutz: Neubewertung einer Prüfung (Nordrhein-Westfalen)

Während ihrer Prüfung sah sich unsere Mandantin gegenüber Mitprüflingen unfair behandelt und äußerte den Verdacht auf Verletzung der Chancengleichheit. Zwar hatte unsere Mandantin die schriftliche Prüfung bestanden, war mit dem Ergebnis jedoch unzufrieden. Gerade im Hinblick auf eine spätere Bewerbung sah sie sich so ungerechtfertigt im Nachteil. Frau RAin Wiederhold erreichte mit ihrem Schreiben, dass die Prüfung unserer Mandantin durch einen anderen Prüfungsausschuss neu bewertet wurde unter der Prämisse, dass die Note nur im Falle einer Verbesserung verändert wird.

Staatliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter: Erneuter Wiederholungsversuch

Nachdem unser Mandant eine Teilprüfung der Staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter nicht bestanden hatte, rügte Frau RAin Wiederhold vor Gericht u.a. diverse Verfahrensfehler. Letztlich wurde der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten ein weiterer Prüfungsversuch gewährt.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatlicher Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Unsere Mandantin hatte eine mündliche Teilprüfung der Staatlichen Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege nicht bestanden, worauf sie in Widerspruch ging. Neben einer Härtefallsituation waren es vorwiegend Verfahrensfehler, die Frau RAin Wiederhold monierte: Mängel bei der Prüfungsaufgabe, Verletzung der prüfungsrechtlichen Hinweis- und Fürsorgepflicht, Fehler bei Verantwortlichkeiten u.a. Unsere Mandantin erhielt schließlich die Möglichkeit, die Teilprüfung zu wiederholen.

Fristverlängerung für die Ablegung der Modulprüfungen im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik (Bayern)

Wegen einer Fristüberschreitung (aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit) wurden unserem Mandanten drei Teilprüfungen seines Studiums im Erstversuch als nicht bestanden bewertet. Frau RAin Wiederhold legte gegenüber der Hochschule (u.a. auf Grundlage der Prüfungsordnung) dar, warum der entsprechende Bescheid aufzuheben sei. Letztlich gewährte die Hochschule unserem Mandanten eine Fristverlängerung für die noch nicht abgelegten Modulprüfungen.

Wiederholungsprüfung Bachelorstudium Architektur: Abwenden der Exmatrikulation (Nordrhein-Westfalen)

Da unsere Mandantin eine Teilprüfung des Bachelorstudiums Architektur im zweiten Wiederholungsdurchgang nicht bestanden hatte, stand die Exmatrikulation im Raum. Frau RAin Wiederhold konnte u.a. darlegen, dass die Hochschule bei der Durchführung der Prüfung einen zuvor genehmigten Nachteilsausgleich nicht ausreichend beachtet hatte. Der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wurde schließlich zurückgenommen und unsere Mandantin erhielt einen weiteren Wiederholungsversuch, womit eine Exmatrikulation abgewendet worden war.