Rücktritt von einer Prüfung (Sachsen)
Unsere Mandantin konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung innerhalb des Studiengangs Humanmedizin teilnehmen. Da sie dies jedoch gegenüber dem Prüfungsamt nicht plausibel genug vorgetragen hatte, war ihr Antrag abgelehnt worden. Nach anwaltlichem Schriftverkehr durch Frau RAin Wiederhold und unter Beibringung eines ärztlichen Attests erhielt unsere Mandantin jedoch eine erneute Wiederholungsmöglichkeit für diese Prüfung.