Positive Neubewertung einer Zwischenprüfungs-Klausur im Studiengang Rechtswissenschaften (Sachsen)
Ein knappes negatives Ergebnis in einer Klausur in der Zwischenprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaften hätte für unsere Mandantin zum Nichtbestehen der Zwischenprüfung (und damit zur Exmatrikulation) geführt. Nach einer Neubewertung durch andere Prüfer wurde die Klausur schließlich besser und als bestanden bewertet, sodass unsere Mandantin ihr Studium (ohne Zeitverzug) fortsetzen kann.
