Aufhebung einer Exmatrikulation und Zulassung zur Masterarbeit (Brandenburg)
Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Universität, die unser Mandant nicht zu verantworten hatte, sollte ihm die Zulassung zur Masterarbeit verwehrt bleiben und er wurde aus dem Studiengang exmatrikuliert. Die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation lagen allerdings nicht vor. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass der Exmatrikulationsbescheid aufgehoben und unser Mandant zur Masterarbeit zugelassen wurde.
