Erfolgreiche Versetzung in Qualifikationsstufe der gymnasialen Oberstufe nach Neubewertung (Hessen)

Unsere Mandantin sollte nicht in die Qualifikationsstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt werden. Grund war, dass sie in einem Fach nur vier statt der erforderlichen fünf Punkte erreicht hatte. Da diese Bewertung jedoch nicht plausibel war – sie entsprach u.a. nicht den tatsächlichen und nachgewiesenen Leistungen unserer Mandantin – wurde die Kursnote kurzfristig auf fünf Punkte geändert. Unsere Mandantin konnte somit ohne Zeitverlust weiter ihren Weg zum Abitur gehen.