Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Bachelorstudiengang Physik (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold konnte die drohende Exmatrikulation unseres Mandanten im Studiengang Physik erfolgreich abwehren, da die Hochschule ihre Hinweispflicht verletzt hatte. Dadurch durfte unser Mandant zwei Prüfungen, die er endgültig nicht bestanden hatte, wiederholen. Weil er letztlich jedoch kein Interesse mehr an einer Wiederholung dieser Prüfungen an der Hochschule hatte, wurde ihm der endgültige Rücktritt von diesen beiden Prüfungen gewährt bzw. wurde ihm gestattet, die Hochschule ohne Verlust des Prüfungsanspruchs zu verlassen.