Home-Office statt Änderungskündigung beim Standortwechsel

Aufgrund einer Verlagerung des Arbeitsstandortes von Berlin nach Wuppertal ist einer Klägerin gekündet worden. Die Klägerin wandte ein, dass ihre Arbeit insoweit digitalisiert sei, dass sie diese von zuhause aus erledigen könnte. Weshalb die Klägerin bei der Arbeit körperlich anwesend sein sollte, konnte die Beklagte nicht hervorbringen und begründete ihre Entscheidung lediglich mit dem Standortwechsel.

Im darauf folgenden Gerichtsverfahren hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass bei solchen betriebsbedingten Änderungskündigungen das Home-Office die sanfteste Alternative ist. Zum einen sei die Klägerin wegen des Home-Office ihres Mannes und der Digitalisierung ihrer Arbeit mit der elektronischen Arbeit von zuhause aus vertraut, zum anderen sei die digitale Arbeit in der heutigen Zeit nicht unüblich.

Fundstelle: Arbeitsgericht Berlin, Entscheidung vom 10.08.2020 – 19 Ca 13189/19 (noch nicht rechtskräftig)