Neubewertung einer Masterprüfung im Studiengang Architektur (Hessen)

Obwohl unser Mandant das Kolloquium zur Masterarbeit im Masterstudium Architektur bereits bestanden hatte, bekam er einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Masterabschlussmoduls. Dabei wurde u.a. moniert, dass ein Architekturmodell nicht den Anforderungen entsprochen habe. Frau RAin Wiederhold konnte jedoch darlegen, dass die Bewertung fehlerhaft war. Damit erreichte sie eine Neubewertung entsprechender Prüfung.