Unterlassene Eingruppierung von Quereinsteigern in Lehrerberuf und verletztes Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen

Dass mit der Einstellung von beruflichen Quereinsteigern in den Schuldienst auch die Verpflichtung zu deren zeitnaher tariflicher Eingruppierung einhergeht, ist Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin in einem Verfahren zwischen Berliner Schulverwaltung und Personalräten. Damit einher gehe, dass die Personalvertretungen im Mitbestimmungsverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Eingruppierung, die in der Zuordnung des jeweiligen Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe sowie einer Stufe besteht, überprüfen können.

Das Land Berlin war diesen Verpflichtungen, die auch durch gerichtliche Vergleiche aus ähnlichen Verfahren im  Jahr 2017 gestützt wurden, nicht nachgekommen. In einer Vielzahl von Fällen war eine abschließende tarifliche Zuordnung nicht erfolgt und das Mitbestimmungsrecht der Personalräte verletzt worden, wobei laut Verwaltungsgericht weder objektive noch subjektive Gründe erkennbar seien. Das Gericht verpflichtete die jeweiligen Dienststellenleitungen dazu, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten.

Gegen die Entscheidung des VG Berlin kann Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Fundstelle: VG Berlin, Urteil vom 11.01.2019 – Az.: 62 K 5.18 PVL, 62 K 6.18 PVL