Wiederholung eines Prüfungsteils der Staatl. Prüfung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Nachdem unsere Mandantin einen Themenbereich im mündlichen Teil der Staatlichen Prüfung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nicht bestanden hatte und damit im Letztversuch durch die Prüfung gefallen war, konnte Frau RAin Wiederhold bei der Prüfungsbehörde erfolgreich auf erhebliche Verfahrensfehler (keine ausreichende Bewertungsbegründung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschusses) verweisen. Der entsprechende Bescheid über das Nichtbestehen wurde sodann aufgehoben und unserer Mandantin ein weiterer Prüfungsversuch gewährt.
