Anerkennung erbrachter Modulleistungen bzgl. Bachelorstudiengang Elektrotechnik (Berlin)
Unsere Mandantin hatte in einem Modul innerhalb des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik 5 von 6 Testate bestanden. Für das eine nicht bestandene Testat war ihr von der Hochschule eine Wiederholungsprüfung zugestanden worden. Nun ergab sich jedoch das Problem, dass unsere Mandantin laut einem Professor das gesamte Modul hätte wiederholen sollen, die Hochschule diese Fehleinschätzung jedoch nicht korrigierte, so dass Unklarheit bestand. Da die Zeit wegen des Semesterbeginns drängte, musste eine für unsere Mandantin zumutbare Lösung gefunden werden. Frau RAin Wiederhold konnte über den Eilrechtsweg erreichen, dass unsere Mandantin, wie ursprünglich vorgesehen, das eine Testat noch einmal ablegen durfte, ohne gleich das gesamte Modul wiederholen zu müssen.
