Aufhebung eines Bescheids zum endgültigen Nichtbestehen einer Zahnmedizinerprüfung (Sachsen)
Frau RAin Wiederhold konnte mit ihrem Schreiben an das Prüfungsamt erreichen, dass im Rahmen des Überdenkungsverfahrens ein Bescheid an unsere Mandantin zum endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung aufgehoben wurde. Ausschlaggebend für das Prüfungsamt war insbesondere ein Verfahrensfehler hinsichtlich der Beratungen der Prüfungskommission. Unsere Mandantin erhielt somit die Chance auf eine weitere Prüfungswiederholung.
