Ausräumung eines Täuschungsvorwurfs bzgl. Lehramtsprüfung (Sachsen)

In einer Klausur im Fach Geografie seines Lehramtsstudiums sah sich unser Mandant einem Täuschungsvorwurf ausgesetzt, der dazu führte, dass die Klausur als nicht bestanden gewertet wurde. Ihm wurde vorgeworfen, dass einige seiner Antworten eine zu starke Übereinstimmung mit  bestimmten Passagen aus Internetquellen zeigen würden. Frau RAin Wiederhold konnte diesen Verdacht jedoch vollständig ausräumen: In den meisten Fällen war eine Übereinstimmung nicht gegeben, eine ähnlich lautende stichpunktartige Passage war das Ergebnis der Prüfungsvorbereitung (Auswendiglernen). Unser Mandant erhielt daraufhin eine reguläre Bewertung seiner Arbeit.