Besetzungsstopp für ministerielle Stelle als Abteilungsleiter

Eine stellvertretende Abteilungsleiterin eines Landesministeriums bewarb sich für eine Abteilungsleiterstelle desselben Ministeriums. Entgegen den Erwartungen wurde jedoch einer anderen Bewerberin die Abteilungsleiterstelle zugesprochen. Dagegen wendete sich die stellvertretende Abteilungsleiterin mit einem gerichtlichen Eilantrag.

Das Gericht stoppte daraufhin die Besetzung für die ministerielle Abteilungsleiterstelle und begründete dies unter anderem damit, dass die Konkurrentin das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung nicht vollständig erfüllte und dabei nicht festgestellt werden konnte, dass die Konkurrentin über einschlägige Berufserfahrung verfüge. Darüber hinaus sei der Auswahlprozess nicht ergebnisoffen gewesen, weil sich das Land bereits auf der Grundlage eines Auswahlgesprächs für die Konkurrentin entschieden hatte, obwohl die dienstlichen Beurteilungen die entscheidende Grundlage für die Bewerberauswahl darstellen.

Fundstelle: Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 24.01.2018 – Az.: 4 L 1377/17.MZ