Unser Mandant hatte die Ausbildereignungsprüfung der IHK nicht bestanden. Nach Intervention durch Frau RAin Wiederhold erfolgte eine Neubewertung, die zum Bestehen der Prüfung führte.
https://kanzlei-wiederhold.de/wp-content/uploads/2017/12/logo-4.png00Fachanwaltskanzlei Wiederholdhttps://kanzlei-wiederhold.de/wp-content/uploads/2017/12/logo-4.pngFachanwaltskanzlei Wiederhold2021-10-12 10:14:392021-11-18 10:15:17Bestanden nach Prüfungsneubewertung (Bremen)