Durchsetzung von nachträglichen Prüfungsrücktritten (Baden-Württemberg)

Unsere Mandantin hatte aus persönlichen Gründen mehrere Prüfungsleistungen nicht absolviert. Diese wären dann wegen Säumnisses als nicht bestanden zu bewerten gewesen. Frau RAin Wiederhold konnte jedoch nachträgliche Prüfungsrücktritte erfolgreich durchsetzen. Somit bleibt für unsere Mandantin die Möglichkeit des Weiterstudiums bestehen.