Erneuter Prüfungsversuch wegen fehlerhafter Prüfungsordnung (Thüringen)

Nachdem er eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden hatte, war unser Mandant in einen anderen Studiengang gewechselt. Auch hier fiel er in einer Modulprüfung zum wiederholten Mal durch, sodass er exmatrikuliert wurde. Frau RAin Wiederhold konnte u.a. unter Verweis auf Fehler in der Prüfungsordnung erreichen, dass unser Mandant sein Studium fortsetzen und die Prüfung noch einmal ablegen darf.