Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Rheinland-Pfalz)

Eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung hätte für unseren Mandanten das Aus für sein Bachelor-Studium Wirtschaftsingenieurwesen bedeutet. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold jedoch erreichen, dass der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten eine weitere Wiederholungsprüfung zugestanden wurde. Vor allem ein Fakt war für das Gericht ausschlaggebend: Da es sich um eine mündliche Ergänzungsprüfung handelte, diese jedoch auch einen schriftlichen Teil enthielt, verstieß sie gegen Bestimmungen der Prüfungsordnung, denn eine Kombination aus schriftlicher und mündlicher Prüfung waren für eine mündliche Prüfung nicht vorgesehen.