Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Sachsen)

Da unser Mandant Teilbereiche der Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nicht bestanden hatte und sich aufgrund der Verfahrensweise in seinen Rechten verletzt sah, ging er mithilfe von Frau RAin Wiederhold dagegen in Widerspruch: Da eine Begründung der Bewertung entsprechend der Prüfungsleistungen fehlte und auch nicht mehr nachgeholt werden konnte, wurde der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten ein weiterer Wiederholungsversuch gewährt.