Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Bauingenieurwesen

Unser Mandant war im Nachhinein von einer Modulprüfung zurückgetreten, sein Rücktrittsersuch von der Prüfungsbehörde jedoch nicht anerkannt worden. Da es bereits der zweite Wiederholungsversuch war und die Prüfung als nicht bestanden beschieden wurde, hätte dies für unseren Mandanten die Exmatrikulation bedeutet. Frau RAin Wiederhold konnte glaubhaft darlegen, dass es sich im Fall unseres Mandanten u.a. um eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit handelte, die aus einem familiären Schicksalsschlag resultierte. Auch verfahrensrechtliche Belange standen im Raum. Die Prüfung wurde schließlich annulliert und unser Mandant erhielt die Möglichkeit, die Modulprüfung erneut abzulegen.