Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Erster Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien (Sachsen)

Unser Mandant konnte seine wissenschaftliche Arbeit, die Teil der Ersten Staatsprüfung für Lehramt ist, nicht rechtzeitig abgeben. Die persönliche Situation unseres Mandanten, die ausschlaggebend für diesen Umstand war, wurde durch die Darlegungen von Frau RAin Wiederhold in zweiter Instanz berücksichtigt. So verpflichtete das zuständige Oberverwaltungsgericht das Landesamt für Schule und Bildung im Wege der einstweiligen Anordnung dazu, unserem Mandanten vorläufig eine weitere Wiederholung der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit zu ermöglichen.