Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte vom Prüfungsamt eine Nachricht erhalten, wonach sie den Erstversuch in einer Modulprüfung nicht bestanden hätte, da sie zur eigentlichen Prüfung gar nicht zugelassen worden war. Hintergrund sei u.a. eine verspätete Abgabe der Prüfungsvorleistung gewesen. Frau RAin Wiederhold konnte dieses Argument jedoch entkräften mit der Folge, dass unsere Mandantin noch einmal in das reguläre Prüfungsverfahren eintreten konnte und dort ihre bereits angefangene Prüfungsarbeit unter verbesserten Bedingungen abschließen durfte.