Verhinderung der Rücknahme einer Prüfungsbewertung (Nordrhein-Westfalen)

Unser Mandant hatte sich, nachdem er in einem Studiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden hatte, einige Zeit später für den gleichen Studiengang noch einmal eingeschrieben. Dies geschah ohne Täuschungsabsicht. Nachdem er den Studiengang absolviert hatte, verfasste er die Bachelorthesis, die als bestanden bewertet wurde. Bald darauf erhielt er jedoch ein Schreiben der Hochschule, wonach die Bewertung der Bachelorthesis zurückgenommen wurde. In der Begründung hieß es, seine aktuelle Studienleistung sei aufgrund des nicht erfolgreich abgeschlossenen ersten Studiums ungültig, denn er hätte sich nicht noch einmal einschreiben dürfen.

Frau RAin Wiederhold konnte überzeugend darlegen, dass es in diesem konkreten Fall keine Rechtsgrundlage für die Rücknahme der Prüfungsbewertung gab, sodass die Hochschule einlenkte.