Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. IHK-Fortbildungsprüfung zum Gepr. Industriemeister Metall (Baden-Württemberg)

Nachdem unser Mandant eine mündliche Prüfung nicht bestanden hatte, legte Frau RAin Wiederhold Widerspruch dagegen ein und begründete diesen u.a. mit einer unzulässigen Aufgabenstellung und diversen Verfahrensfehlern. Daraufhin wurde der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten eine Prüfungswiederholung ermöglicht.