Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte (Sachsen)

Zur Erlangung der ärztlichen Approbation unterzog sich unser Mandant einer Kenntnisprüfung nach § 37 ÄApprO. Diverse Verfahrens- und Bewertungsfehler hatten zur Folge, dass unser Mandant die Prüfung nicht bestand. Frau RAin Wiederhold konnte mittels gerichtlicher Verfügung vorab erreichen, dass unser Mandant die Prüfung zu einem vorgezogenen Zeitpunkt und bei einer anderen Prüfungskommission wiederholen darf.