Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. IHK-Prüfung „Gepr. Industriemeister/-in Metall“ (Saarland)
Nachdem unser Mandant eine Klausur innerhalb der Prüfung zum Industriemeister Metall nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold nachweisen, dass bei der Beurteilung durch die Prüfer u.a. nicht alle relevanten Aussagen unseres Mandanten in die Bewertung eingeflossen waren. Auch eine ausführliche Begründung der Prüfer im Überdenkungsverfahren erfolgte nicht. Unser Mandant erhielt schließlich eine Neubewertung seiner Klausur durch andere Prüfer.