Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Hamburg)

Unser Mandant hatte einen Teil der Meisterprüfung zum Maurer- und Betonbauer nicht bestanden und war nicht zum Fachgespräch zugelassen worden. Frau RAin Wiederhold machte u.a. diverse Fehler in der Bewertung sowie Verfahrensfehler geltend. Vor dem Verwaltungsgericht wurde schließlich erreicht, dass unser Mandant eine Neubewertung sowie die Vervollständigung des betreffenden Prüfungsteils um das ausstehende Fachgespräch erhält. Bei etwaigem Nichtbestehen dieses Teils würde dieser als nicht gewertet gelten und die Handwerkskammer unserem Mandanten die Freigabe erteilen, die Wiederholungsprüfung im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer durchzuführen.