Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Pharmazie (Sachsen-Anhalt)

Unsere Mandantin hatte eine Prüfung endgültig nicht bestanden, was zugleich die Exmatrikulation bedeutet hätte. Frau RAin Wiederhold konnte plausibel darlegen, dass eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit zum Nichtbestehen geführt hatte. Ein nachträglicher Rücktritt von der Prüfung wurde vom Prüfungsamt genehmigt.