Erneuter Prüfungsversuch bzgl. Tierärztlicher Vorprüfung
Unsere Mandantin hatte die Tierärztliche Vorprüfung endgültig nicht bestanden, da sie von einer Teilprüfung wiederholt ohne Abmeldung ferngeblieben war. Grund war eine zu dieser Zeit unerkannte Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung, die im Nachhinein diagnostiziert wurde. Nach einer von Frau RAin Wiederhold bei Gericht eingereichten Klage erhielt unsere Mandantin im Rahmen eines Vergleichs die Möglichkeit eines weiteren Prüfungsversuchs nach Wiederherstellung ihrer Prüfungsfähigkeit.