Exmatrikulation aufgehoben – Chance auf Abschlussprüfung gewahrt

Unser Mandant, der seit 1992 an derselben Hochschule als Student eingeschrieben ist und während der unmittelbaren Studienzeit in den neunziger Jahren alle Leistungen erfolgreich abgelegt hatte (bis auf die abschließende Staatsprüfung), wurde zum Ende des Sommersemesters 2014 exmatrikuliert, nachdem im Jahr 2003 sein Studiengang eingestellt worden war. Frau RAin Wiederhold konnte diverse Unzulänglichkeiten in der Prüfungsordnung nachweisen und erreichte somit vor Gericht, dass die Exmatrikulation aufgehoben wurde.