Erfolgreicher Rücktritt von Prüfung im Diplomstudiengang Informationssystemtechnik (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold erreichte für unseren Mandanten außergerichtlich einen weiteren Wiederholungsversuch für eine Modulprüfung.  Hintergrund war eine zum Zeitpunkt der Prüfung unerkannte Prüfungsunfähigkeit, die zu einem Blackout während der Prüfung führte. Nachdem unser Mandant gleich nach der Prüfung beim Arzt gewesen war, reichte er beim Prüfungsamt seinen Rücktritt von der Prüfung ein. Dieser wurde zunächst zurückgewiesen. Erst auf das Schreiben von Frau RAin Wiederhold hin, in dem u.a. auch diverse Verfahrensfehler gerügt wurden, lenkte das Prüfungsamt ein und akzeptierte den Rücktritt.