Exmatrikulation Weiterbildungsstudium Fachrichtung Sozialwissenschaften (Rheinland-Pfalz)

Unser Mandant hatte nach Abgabe seiner Projektarbeit der Prüfungsbehörde angezeigt, dass er diese aus gesundheitlichen Gründen nicht ordnungsgemäß verfasst hatte und wurde daraufhin exmatrikuliert. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold und eines Gutachtens gelang es, die Prüfungsbehörde von der Rechtmäßigkeit eines Rücktritts im Nachhinein zu überzeugen. Dadurch wurde unserem Mandanten ein weiterer Versuch der Prüfungsleistung gestattet.