Genehmigung Rücktritt bzgl. Fernstudiengang Bachelor of Laws (Nordrhein-Westfalen)

Aufgrund einer Erkrankung konnte unser Mandant nicht an einer Prüfung innerhalb eines Fernstudiengangs teilnehmen. Dies teilte er vor der Prüfung mit und reichte ein Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach. Die Prüfungsbehörde verlangte allerdings eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Unser Mandant ließ sich vom Arzt attestieren, dass er zur Zeit der Prüfung prüfungsunfähig erkrankt war. Auch das ließ die Hochschule nicht gelten und bewertete die Prüfung als nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte erreichen, dass der Bescheid zurückgenommen und der Rücktritt von der Prüfung genehmigt wurde.