Neubewertung bzgl. Diplomprüfung Studiengang Maschinenbau (Sachsen)

Per Bescheid wurde unserem Mandanten mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Ergebnisse in einem Modul des Diplomstudiengangs Maschinenbau die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden habe. Konkret ging es um eine einzelne nicht bestandene Prüfung von insgesamt drei Prüfungen innerhalb eines Moduls, wobei unser Mandant in den anderen beiden Prüfungen sogar gute Ergebnisse erzielt hatte. Mit dem anwaltlichen Schreiben, in dem auf mögliche Bewertungs- und diverse Verfahrensfehler (u.a. fehlerhafte Gestaltung der Prüfungsarbeit, Fehler bei den Hilfsmitteln) verwiesen wurde, konnte bereits im Überdenkungsverfahren eine Neubewertung der betreffenden Prüfung erreicht werden. Die Prüfung wurde nunmehr mit bestanden bewertet, was sich auch positiv auf die Durchschnittsnote für das gesamte Modul auswirkte. Die Diplomprüfung war somit erfolgreich absolviert und unser Mandant hatte nicht Jahre umsonst studiert.