Prüfungsrücktritt und Fristverlängerung bzgl. Studiengang Zahnmedizin (Baden-Württemberg)
Nach dem Nichtbestehen einer Teilprüfung im Studiengang Zahnmedizin hatte unser Mandant beide Wiederholungsprüfungen krankheitsbedingt nicht mitschreiben können, was auch durch Atteste beglaubigt worden war. Die Prüfungsbehörde ging in ihrem Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs davon aus, dass unser Mandant den vorgeschriebenen Prüfungszeitraum von 18 Monaten überschritten habe. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold wurde besagter Bescheid aufgehoben und unserem Mandanten die gewünschte Fristverlängerung um zwei Semester gewährt.
