Prüfungswiederholung bzgl. staatl. Prüfung Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Diverse Verfahrensfehler in Verbindung mit einer Härtefallsituation hatten dazu geführt, dass unsere Mandantin den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung Gesundheits- und Krankenpflege nicht bestanden hatte. Mit ihrer Widerspruchsbegründung, in der sie u.a. auf die Prüfungsbedingungen sowie konkrete pandemiebedingte Umstände verwies, konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unsere Mandantin entsprechende Teilprüfung noch einmal ablegen darf.