Prüfungswiederholung Mündlicher Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Mecklenburg-Vorpommern)

Indem sie diverse Verfahrensfehler rügte, konnte Frau RAin Wiederhold für unsere Mandantin erreichen, dass dem Widerspruch stattgegeben und unsere Mandantin zur zuvor endgültig nicht bestandenen zweiten Wiederholungsprüfung erneut zugelassen wurde. U.a. galt während der Prüfung für die Prüflinge eine Maskenpflicht, für die Prüfer jedoch nicht.