Rücktritt von Prüfung ermöglicht bzgl. Studium Zahnmedizin (Hessen)
Unsere Mandantin war einer Prüfung im Studiengang Zahnmedizin krankheitsbedingt ferngeblieben. Von ihrem Hausarzt wurde sie krankgeschrieben. Das entsprechende Attest wurde von der Prüfungsstelle jedoch nicht akzeptiert, weil dies mit einem anderweitigen amtsärztlichen Attest nicht vollständig korrespondierte. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold konnte ein regulärer Prüfungsrücktritt erreicht werden, so dass unsere Mandantin ihr Studium fortsetzen konnte.