Staatlich anerkannte Ausbildung Sicherheitsschutz: Neubewertung einer Prüfung (Nordrhein-Westfalen)

Während ihrer Prüfung sah sich unsere Mandantin gegenüber Mitprüflingen unfair behandelt und äußerte den Verdacht auf Verletzung der Chancengleichheit. Zwar hatte unsere Mandantin die schriftliche Prüfung bestanden, war mit dem Ergebnis jedoch unzufrieden. Gerade im Hinblick auf eine spätere Bewerbung sah sie sich so ungerechtfertigt im Nachteil. Frau RAin Wiederhold erreichte mit ihrem Schreiben, dass die Prüfung unserer Mandantin durch einen anderen Prüfungsausschuss neu bewertet wurde unter der Prämisse, dass die Note nur im Falle einer Verbesserung verändert wird.