Wiederholung der Kenntnisprüfung nach Bundesärzteordnung (Thüringen)
Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Kenntnisprüfung nach der Bundesärzteordnung sollte die zuvor erteilte Berufserlaubnis unserer Mandantin zurückgenommen werden. Neben verfahrensrechtlichen Unstimmigkeiten waren es auch Bewertungsfehler, auf die Frau RAin Wiederhold in ihrem Schreiben hinwies, was dazu führte, dass unsere Mandantin einen weiteren Wiederholungsversuch zugestanden bekam.
